Kosten
Welche Kosten bei der Beratung und Vertretung durch
einen Rechtsanwalt entstehen, ist grundsätzlich in einem eigenständigen Gesetz,
dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG) geregelt Dennoch hängt die Vergütung von
einigen weiteren Faktoren ab. So beispielsweise davon, in welchem Rechtsgebiet
eine Vertretung erfolgt. Ferner davon, in welchem Verfahrensstadium der
Rechtsanwalt erstmals tätig wird. Möglich ist des Weiteren, dass Mandant und
Rechtsanwalt eine schriftliche Vergütungsvereinbarung schließen, nach welcher
höhere als die gesetzlichen Gebühren verlangt werden können.
Darüber hinaus kommen in einem gerichtlichen
Verfahren noch die Gerichtskosten hinzu (Ausnahme: Sozialrecht).
Zu beachten ist, dass eine Partei, die in einem
gerichtlichen Verfahren obsiegt, zwar einen Kostenerstattungsanspruch gegen den
unterlegenen Gegner hat (Ausnahme: Arbeitsrecht).
D.h., diejenigen Kosten, die für die Beauftragung des eigenen Rechtsanwaltes
entstanden sind, können vom Gegner ersetzt verlangt werden. Dies bedeutet jedoch
nicht, dass die eigene Zahlungsverpflichtung gegenüber dem beauftragten
Rechtsanwalt erlischt. Diese Zahlungsverpflichtung besteht aufgrund eines
zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt zustande gekommenen
Vertragsverhältnisses. Gleichwohl wird i.d.R. zunächst der unterlegene Gegner
zur Zahlung in Anspruch genommen.
Die Kosten
einer rechtlichen Beratung können mitunter relativ hoch ausfallen. Es empfiehlt
sich daher der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, welche je nach
vereinbartem Versicherungsumfang für die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit
aufkommt.
Die Höhe der jeweiligen Gebühren ist stets eine Frage
des Einzelfalles und hängt unter anderem auch davon ab, in welchem Rechtsgebiet
eine Tätigkeit erfolgt. Selbstverständlich werden Sie von uns auch über die
voraussichtlich entstehenden Kosten Ihrer Angelegenheit umfassend
beraten.
Für Mandanten, die über keine Rechtsschutzversicherung und darüber hinaus über ein
vergleichsweise geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit,
Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Gewährung derselben hängt neben
den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen insbesondere davon ab, ob
eine Rechtsverfolgung oder aber Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg hat. Von
der Prozesskostenhilfe sind jedoch nur die Gerichtskosten sowie die Kosten des
eigenen Rechtsanwaltes erfasst. Verliert man den Prozess, muss man die Kosten
des gegnerischen Anwaltes tragen. Ferner
ist zu beachten, dass die Bewilligung von Prozesskostenshilfe nachträglich
aufgehoben werden kann. Namentlich dann, wenn sich in den persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnissen der Partei Änderungen
ergeben.
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