Bergsdorf Rechtsanwälte

Home l Kanzleien l Kontakt l Impressum

Kosten

Welche Kosten bei der Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt entstehen, ist grundsätzlich in einem eigenständigen Gesetz, dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG) geregelt Dennoch hängt die Vergütung von einigen weiteren Faktoren ab. So beispielsweise davon, in welchem Rechtsgebiet eine Vertretung erfolgt. Ferner davon, in welchem Verfahrensstadium der Rechtsanwalt erstmals tätig wird. Möglich ist des Weiteren, dass Mandant und Rechtsanwalt eine schriftliche Vergütungsvereinbarung schließen, nach welcher höhere als die gesetzlichen Gebühren verlangt werden können.

Darüber hinaus kommen in einem gerichtlichen Verfahren noch die Gerichtskosten hinzu (Ausnahme: Sozialrecht).

Zu beachten ist, dass eine Partei, die in einem gerichtlichen Verfahren obsiegt, zwar einen Kostenerstattungsanspruch gegen den unterlegenen Gegner hat (Ausnahme: Arbeitsrecht). D.h., diejenigen Kosten, die für die Beauftragung des eigenen Rechtsanwaltes entstanden sind, können vom Gegner ersetzt verlangt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die eigene Zahlungsverpflichtung gegenüber dem beauftragten Rechtsanwalt erlischt. Diese Zahlungsverpflichtung besteht aufgrund eines zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt zustande gekommenen Vertragsverhältnisses. Gleichwohl wird i.d.R. zunächst der unterlegene Gegner zur Zahlung in Anspruch genommen.

Die Kosten einer rechtlichen Beratung können mitunter relativ hoch ausfallen. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, welche je nach vereinbartem Versicherungsumfang für die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit aufkommt.

Die Höhe der jeweiligen Gebühren ist stets eine Frage des Einzelfalles und hängt unter anderem auch davon ab, in welchem Rechtsgebiet eine Tätigkeit erfolgt. Selbstverständlich werden Sie von uns auch über die voraussichtlich entstehenden Kosten Ihrer Angelegenheit umfassend beraten.

Für Mandanten, die über keine Rechtsschutzversicherung und darüber hinaus über ein vergleichsweise geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Gewährung derselben hängt neben den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen insbesondere davon ab, ob eine Rechtsverfolgung oder aber Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg hat. Von der Prozesskostenhilfe sind jedoch nur die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes erfasst. Verliert man den Prozess, muss man die Kosten des gegnerischen Anwaltes tragen.
Ferner ist zu beachten, dass die Bewilligung von Prozesskostenshilfe nachträglich aufgehoben werden kann. Namentlich dann, wenn sich in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Partei Änderungen ergeben.