Rechtsgebiete

Unserer Leistungen im Überblick

Arbeitsrecht

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Arbeitsrecht


Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich sowie vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht.

Auf Arbeitgeberseite sind wir mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Abwicklungsverträgen und Aufhebungsverträgen befasst. Weiter bieten wir Schulungen von Mitarbeitern zu allen arbeitsrechtlichen Themen an, wie z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder aber zu den Fragen, die vor und bei Ausspruch einer Kündigung jeweils aus Arbeitgebersicht zu beachten sind. Insbesondere zum letztgenannten Problemfeld schulen wir Arbeitgeber und leitende Mitarbeiter. Selbstverständlich übernehmen wir auch in allen gerichtlichen Streitigkeiten gern Ihre Vertretung, z.B. bei Kündigungsschutzklagen.

Als Arbeitnehmer können Sie uns beauftragen in Kündigungsrechtsstreitigkeiten sowie in Verfahren über Klagen gegen Befristungen, Zahlungsklagen oder Klagen gegen Abmahnungen und Versetzungen. Auch die Prüfung Ihres Arbeitsvertrages ist bei uns in den besten Händen.

Im kollektiven Arbeitsrecht (Tarifrecht, betriebliche Mitbestimmung, Arbeitskampf) beraten und vertreten wir ebenfalls Arbeitgeber sowie auch Betriebsräte.


Verkehrsunfallrecht

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Verkehrsunfallrecht


Im Verkehrsunfallrecht beraten und vertreten wir Sie vornehmlich bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aus einem Verkehrsunfall resultieren.

Dies umfasst die entstandenen Sach- und Personenschäden, aber auch sonstige Schäden, wie beispielsweise entgangenen Gewinn. Oftmals geht es darum zu klären, welcher Verursachungsbeitrag letztlich zu einem Verkehrsunfall geführt hat.

Haben mehrere Beteiligte einen Zusammenstoß verursacht, ist eine Haftungsquote zu bilden. Hilfreich in diesem Zusammenhang kann die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens sein.

Wir arbeiten ständig mit unabhängigen Sachverständigen zusammen. Die Kosten übernimmt in bestimmten Fällen die Rechtsschutzversicherung. Hier profitieren Sie wiederum von externem Sachverstand.

Unser anwaltlicher Rat ist aber auch bei vermeintlich klarer Unfalllage und eindeutiger Verantwortung Ihres Unfallgegners hilfreich, da die Regulierungspraxis der KfZ – Haftpflichtversicherungen häufig unzureichend und zögerlich ist.

Es kommt immer wieder dazu, dass die Haftpflichtversicherungen bestimmte Schäden nicht oder nicht in der zutreffenden Höhe anerkennen. Hier ist die Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung, aber auch der Instanzgerichte unerlässlich.

Diese können Sie bei uns als allgemeines Handwerkszeug voraussetzen.

Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht

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Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht


Hierunter versteht man die Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern, welche allgemeiner Art sind und damit nicht allein den besonderen Gebieten des Zivilrechts wie Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht etc. zugeordnet werden können, diese aber oft berühren.

Wir vertreten Ihre Interessen dabei sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich und stehen Ihnen im Falle des Streites oder der vorbeugenden Beratung kompetent zur Seite.

Schwerpunkt des allgemeinen Zivilrechts ist das Vertragsrecht. Es geht hier beispielsweise um das Entwerfen, Prüfen, Kündigen oder Abwickeln von Verträgen. Dabei stehen für uns Ihre Interessen und die rechtliche Durchsetzbarkeit Ihrer Forderungen im Vordergrund. Wir verfügen auf den genannten Gebieten über ein profundes Wissen und eine große Erfahrung. Das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen gehört ebenfalls zum unverzichtbaren Repertoire.

Unsere Kanzlei hat einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt dabei auf alle Rechtsfragen gelegt, die den Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen betreffen. Insbesondere bei der Geltendmachung und Durchsetzung, aber auch der Abwehr von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen aus einem solchen Vertragsverhältnis können Sie auf unsere Erfahrungen und Kenntnisse vertrauen.

Gesellschaftsrecht

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Gesellschaftsrecht


Das Gesellschaftsrecht behandelt Fragestellungen aus dem unternehmerischen Bereich.

Es geht um die Vertragsgestaltung bei Gründung der Gesellschaft, die Haftung der Gesellschafter, die Übertragung von Geschäftsanteilen und die Auflösung einer Gesellschaft, aber auch Auseinandersetzungen der einzelnen Gesellschafter untereinander. Bei all diesen Themen stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Im Gesellschaftsrecht verfügen wir über ein profundes Wissen und eine große Erfahrung. Das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen gehört ebenfalls zum unverzichtbaren Repertoire.

Ferner überprüfen wir für Sie als Gesellschafter die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen. Gerade hier gelten teilweise kurze Ausschlussfristen, so dass eine rechtzeitige Beratung über die Erfolgsaussichten einer Anfechtung des Beschlusses unumgänglich ist.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Beratung bei der Ausgestaltung von Geschäftsführer – Dienstverträgen, wobei hier Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht miteinander verzahnt sind. Auf diesem Gebiet beraten wir Gesellschaften, aber auch Geschäftsführer.

Verkehrsstrafrecht

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Verkehrsstrafrecht


Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Verkehrsverstöße, die nicht mit einem Bußgeldbescheid geahndet und demnach nicht durch die Bußgeldstelle verfolgt werden.

Zuständig im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist vielmehr die Staatsanwaltschaft. Es geht zumeist um Verstöße gegen § 316 StGB (Trunkenheit im Straßenverkehr) sowie gegen § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort = „Unfallflucht“)

Da hier häufig mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen ist, sollten alle Verteidigungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. 

Hierbei können Sie sich wiederum auf unsere Kompetenz und Erfahrung verlassen.

Bau- und Architektenrecht

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Bau- und Architektenrecht


Der Bereich des  Bau- und Architektenrechts erfasst die Vorbereitung und Planung, die Ausschreibung, Durchführung und Abwicklung von Bauvorhaben. Darunter fallen Neubauprojekte, Sanierungsvorhaben aber auch kleinere Reparaturaufträge.

Die häufigsten Probleme entstehen bei der Verzögerung des Bauvorhabens, bei Mängeln, bei Nichtzahlung des Auftraggebers und bei der Insolvenz des einen oder anderen Vertragspartners.

Rechtlicher Beratungsbedarf besteht in allen Phasen des Bauvorhabens. Vernachlässigt wird aber oft die Vertragsanbahnung. Da sich alle Parteien zu diesem Zeitpunkt noch sehr gut verstehen, soll, wie oftmals zu hören ist, das ungestörte Vertrauensverhältnis nicht mit der Einschaltung eines Anwalts getrübt werden. Gerade hierin liegt aber eine der großen Fehlerquellen, da mit der entsprechenden Vertragsgestaltung Risiken erheblich verringert und Streitigkeiten von vornherein vermieden werden können.

Wir überprüfen daher bereits im Vorfeld die Vertragsentwürfe, um so ein Prozessrisiko für die Zukunft effektiv zu mindern.

Baubegleitend stehen wir unseren Mandanten bei Problemen mit Ausführungsfristen, Mängeln, Rechnungen, der Abnahme, etc. zur Verfügung.

Oft lassen sich Streitigkeiten so außergerichtlich, z.B. bei einer gemeinsamen Begehung des Bauvorhabens, beilegen.

Ist eine Klage unvermeidlich, führen wir die Prozesse und entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten die für den Fall passende Verhandlungsstrategie.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die rechtliche Beratung von mittelständischen Bauunternehmen und Fachplanungsunternehmen. Ferner beraten wir Architekten bei der Vertragsgestaltung, der Abwehr von Schadenersatzansprüchen und Durchsetzung ihrer Honoraransprüche.

Grundstücksrecht

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Grundstücksrecht


Im Grundstücksrecht geht es um Fragen des Erwerbs, der Nutzung und der dinglichen Verwertung von Grundstücken.

Viele der mit einem Grundstück in Zusammenhang stehenden Verträge bedürfen der notariellen Beurkundung, und wir bieten beratende Tätigkeiten bezüglich der zu treffenden Vereinbarungen an, so z.B. die Beratung von Kaufinteressenten zu einzelnen Punkten des notariellen Vertrages. Geht es um Streitigkeiten, die aus einer solchen Urkunde resultieren, beraten und vertreten wir Sie sowohl prozessual als auch außerprozessual, so z.B. wenn sich die erworbene Immobilie als mangelhaft erweist.

Wir sind ebenfalls beratend für Sie tätig in allen Fragen hinsichtlich der Verwertung eines Grundstückes, z.B. im Wege der Zwangsversteigerung wegen zu Ihren Gunsten bestehender auf dem Grundstück lastender Sicherheiten wie Grundschulden oder Hypotheken. Werden Sie als Grundstückseigentümer zu Unrecht wegen einer dinglichen Belastung in Anspruch genommen, so sind Sie auch dann bei uns in den besten Händen.

Oftmals spielt der Verkehrswert von Immobilien eine Rolle. Hier kooperieren wir mit dem kompetenten und erfahrenen Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Berlin-Brandenburg Dipl.-Bau-Ing. (FH) Y. Rohr. Sie profitieren von externem Sachverstand.

Verwaltungsrecht

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Verwaltungsrecht


Das Verwaltungsrecht gehört zu den vielschichtigsten Rechtsgebieten.

Wenn sich die Bürger und die Träger der öffentlichen Verwaltung gegenüber stehen, geht es zumeist um die Überprüfung von gegen die Bürger erlassenen Verwaltungsakten. 

Diese können aus den verschiedensten Bereichen stammen. Beispielhaft und ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien das Bauordnungsrecht, Polizeirecht, Versammlungsrecht, Gaststättenrecht, Gewerberecht, Umweltrecht und das Kommunalrecht genannt. Hier vertreten wir Sie sowohl im Verwaltungsverfahren gegenüber der Behörde als auch im gerichtlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

Wir sind auch für Kommunen tätig und beraten diese in allen anfallenden Fragen des Bauplanungsrechts, des Kommunalabgabenrechts, des Rechts der öffentlich – rechtlichen Verträge etc.

Ein weiteres Feld ist das Beamtenrecht. Hier sind wir mit Fragen der Versetzung, Beförderung, Besoldung, dienstlichen Beurteilung etc. vertraut und beraten Sie gern.

Bußgeldrecht

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Bußgeldrecht


Das Bußgeldrecht umfasst alle Verkehrsverstöße, die mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden können.

Relevante Verstöße ergeben sich hauptsächlich aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog. In der Regel geht es um Trunkenheitsfahrten, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen sowie Rotlichtverstöße. 

Der Bußgeldkatalog sieht für eine Vielzahl von Verstößen teils mehrmonatige Fahrverbote vor. Wir überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Bußgeldbescheide und gehen – bei entsprechenden Erfolgsaussichten – gegen diese vor. 

Hierbei ist die Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte unverzichtbar, insbesondere um im Falle des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsüberschreitung Anhaltspunkte für Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung zu finden. 

Finden wir solche Anhaltspunkte, lassen wir das Messergebnis von unabhängigen Sachverständigen prüfen. Die Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung. Hier profitieren Sie von externem Sachverstand

Steht wegen eines möglichen Verstoßes die Verhängung eines Fahrverbotes im Raum, so sollten alle Verteidigungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Hierbei unterstützen wir Sie mit unserer Kompetenz und Erfahrung.

Medizinrecht

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Medinzinrecht


Das Medizinrecht umfasst das Berufsrecht der Heilberufe, Vertragsarztrecht, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, Arzthaftungs- und Apothekenrecht und Recht der Privaten Krankenversicherung.

Häufige Fallkonstellationen betreffen die Prüfung der Abrechnung ärztlicher Leistungen.

Wir betreuen auch Praxisgründungen, für die neben medizinrechtlichen Kenntnissen auch Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits-, Miet-, Gesellschafts- und Steuerrechts unerlässlich sind.

Im Arzthaftungsrecht steht neben der rechtlichen Bewertung auch eine medizinische Beurteilung des Sachverhaltes im Vordergrund. Informationen über die mögliche Höhe des Schmerzensgeldes finden Sie hier: www.schmerzensgeld.info.

Versicherungsrecht

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Versicherungsrecht


Beim Versicherungsrecht dreht es sich hauptsächlich um die Frage der Leistungspflichten der verschiedenen Versicherungen.

In Betracht kommen beispielsweise die Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Unfall-, Hausrat-, Gebäude- und die Rechtsschutzversicherung. 

Wir prüfen für Sie im Einzelfall, ob bestehende Versicherungen im Schadensfall nach den jeweils für Ihren Versicherungsvertrag maßgeblichen Bedingungen eintrittspflichtig sind und den entstandenen Schaden regulieren müssen. 

Häufig beruft sich die Versicherungsgesellschaft darauf, dass sie von der Verpflichtung zur Leistung frei geworden sei, weil der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Pflicht verletzt habe, z.B. habe er den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt oder bei Abschluss des Versicherungsvertrages falsche Angaben gemacht. 

Wir prüfen diesen Einwand und treten zunächst in die außergerichtliche Korrespondenz mit der Versicherungsgesellschaft. Führt diese nicht zum gewünschten Ergebnis, vertreten wir Sie im gerichtlichen Verfahren. 

Die Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie vertrauensvoll in unsere Hände legen.

Erbrecht

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Erbrecht


Das Erbrecht regelt die Fragen der Vermögensverteilung nach dem Tod einer Person. Dies kann einmal nach den Vorschriften des BGB erfolgen (gesetzliche Erbfolge) oder sich nach dem Willen des Erblassers richten. Dabei geht eine letztwillige Verfügung – ihre Wirksamkeit vorausgesetzt – der gesetzlichen Erbfolge vor.

Der letzte Wille eines Erblassers kommt durch sogenannte letztwillige Verfügungen von Todes wegen zum Ausdruck. Hier gibt es verschiedene Gestaltungsformen. Die bekannteste dürfte das eigenhändige Testament sein. Wie der Name selbst bereits aussagt, kann ein solches nur eigenhändig, also vom Erblasser höchstpersönlich errichtet werden. Darüber hinaus muss es handschriftlich verfasst sein. Ein solches kann von einer einzelnen Person oder aber durch Ehegatten als so genanntes gemeinschaftliches Testament errichtet werden.

Ferner gibt es die Möglichkeit, eine letztwillige Verfügung von Todes wegen auch durch einen Notar beurkunden zu lassen. Diese Möglichkeit bietet sich beispielsweise dann an, wenn erhebliche Vermögenswerte hinterlassen werden sollen oder aber bestimmte Erbeinsetzungen an weitere Voraussetzungen geknüpft werden sollen. Da letzteres nur in engen Grenzen möglich ist, sollten entsprechend rechtssichere Verfügungen getroffen werden. Wir können Ihnen Formulierungsvorschläge unterbreiten oder Sie allgemein auf zu beachtende Problemstellungen hinweisen.

Letztlich kann es sein, dass eine Person in einer letztwilligen Verfügung überhaupt nicht bedacht oder sogar ausdrücklich von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob eine Beteiligung am Nachlass über das Pflichtteilsrecht in Betracht kommt. Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten ist klein und bedarf entsprechender Prüfung. Gern beraten und vertreten wir Sie im Hinblick auf die Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Das Miet- und Pachtrecht bildet einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Hier vertreten wir Ihre Interessen als Vermieter bzw. Verpächter. Wir können auf einen durch langjährige und umfangreiche gerichtliche sowie außergerichtliche Tätigkeit aufgebauten Erfahrungsschatz zurückgreifen.

Das Mietrecht besteht aus dem Wohnungs- und dem Gewerberaummietrecht. Sie können sich an uns wenden mit allen Fragen zu den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, der Zulässigkeit mietvertraglicher Klauseln, der Rechtmäßigkeit einer ordentlichen bzw. außerordentlichen Kündigung oder Erhöhungen der Miete.

Im Falle eines Streites vertreten wir Ihre Rechte sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, beispielsweise in Zahlungs- oder Räumungsverfahren oder auch in selbständigen Beweisverfahren wegen eingewandter Mängel an der Mietsache.

Im Wohnungseigentumsrecht sind neben mietrechtlichen Fragestellungen im Falle der Vermietung des Wohnungseigentums auch solche aus dem Status als Wohnungseigentümer von Bedeutung. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer unterliegt besonderen Rechten und Pflichten, die sich überwiegend aus dem Gesetz über das Wohnungseigentum (WEG) ergeben, aber auch aus allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen abgeleitet werden können. 

Wir beraten und vertreten Sie in Ihrer Stellung als Wohnungseigentümer bei Auseinandersetzungen mit der Wohnungseigentümergemeinschaft oder einzelnen anderen Eigentümern, z.B. wenn Störungen abgewehrt werden sollen. Unsere Leistungen können Sie auch als WEG – Verwalter in Anspruch nehmen, z.B. bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Dritte oder den einzelnen Eigentümer.

Auch Ihre Fragen zu der Verwertung des Wohnungseigentums aus bestehenden dinglichen Sicherheiten können Sie vertrauensvoll in unsere Hände legen.