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Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich sowie vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht.
Auf Arbeitgeberseite sind wir mit der Gestaltung von Arbeits-, Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen befasst. Weiter bieten wir Schulungen von Mitarbeitern zu allen arbeitsrechtlichen Themen an, z.B. zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder zu den Fragen, die vor und bei Ausspruch einer Kündigung aus Arbeitgebersicht zu beachten sind. Selbstverständlich übernehmen wir auch in allen gerichtlichen Streitigkeiten gern Ihre Vertretung, z.B. bei Kündigungsschutzklagen.
Als Arbeitnehmer können Sie uns beauftragen in Kündigungsrechtsstreitigkeiten sowie in Verfahren über Klagen gegen Befristungen, Zahlungsklagen oder Klagen gegen Abmahnungen und Versetzungen. Auch die Prüfung Ihres Arbeitsvertrages ist bei uns in den besten Händen.
Im kollektiven Arbeitsrecht (Tarifrecht, betriebliche Mitbestimmung, Arbeitskampf) beraten und vertreten wir ebenfalls Arbeitgeber sowie auch Betriebsräte.
Im Verkehrsunfallrecht beraten und vertreten wir Sie vornehmlich bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aus einem Verkehrsunfall resultieren. Dies umfasst die entstandenen Sach- und Personenschäden, aber auch sonstige Schäden wie beispielsweise entgangenen Gewinn.
Oftmals geht es darum zu klären, welcher Verursachungsbeitrag letztlich zu einem Verkehrsunfall geführt hat. Haben mehrere Beteiligte einen Zusammenstoß verursacht, ist eine Haftungsquote zu bilden. Hilfreich kann die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens sein. Wir arbeiten ständig mit unabhängigen Sachverständigen zusammen; die Kosten übernimmt in bestimmten Fällen die Rechtsschutzversicherung.
Unser anwaltlicher Rat ist auch bei vermeintlich klarer Unfalllage hilfreich, da die Regulierungspraxis der Kfz-Haftpflichtversicherungen häufig unzureichend und zögerlich ist. Hier ist die Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung unerlässlich – diese können Sie bei uns als allgemeines Handwerkszeug voraussetzen.
Hierunter versteht man die Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern, welche allgemeiner Art sind und damit nicht allein den besonderen Gebieten des Zivilrechts wie Familienrecht, Arbeitsrecht oder Mietrecht zugeordnet werden können, diese aber oft berühren. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich.
Schwerpunkt des allgemeinen Zivilrechts ist das Vertragsrecht. Es geht hier beispielsweise um das Entwerfen, Prüfen, Kündigen oder Abwickeln von Verträgen. Dabei stehen für uns Ihre Interessen und die rechtliche Durchsetzbarkeit Ihrer Forderungen im Vordergrund.
Einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt haben wir auf alle Rechtsfragen gelegt, die den Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen betreffen – insbesondere bei der Geltendmachung, Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen.
Das Gesellschaftsrecht behandelt Fragestellungen aus dem unternehmerischen Bereich. Es geht um die Vertragsgestaltung bei Gründung der Gesellschaft, die Haftung der Gesellschafter, die Übertragung von Geschäftsanteilen und die Auflösung einer Gesellschaft, aber auch um Auseinandersetzungen der einzelnen Gesellschafter untereinander.
Ferner überprüfen wir für Sie als Gesellschafter die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen. Gerade hier gelten teilweise kurze Ausschlussfristen, sodass eine rechtzeitige Beratung über die Erfolgsaussichten einer Anfechtung unumgänglich ist. Das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen gehört bei uns zum unverzichtbaren Repertoire.
Der Bereich des Bau- und Architektenrechts erfasst die Vorbereitung und Planung, die Ausschreibung, Durchführung und Abwicklung von Bauvorhaben. Darunter fallen Neubauprojekte, Sanierungsvorhaben, aber auch kleinere Reparaturaufträge. Die häufigsten Probleme entstehen bei Verzögerungen, Mängeln, Nichtzahlung des Auftraggebers und bei der Insolvenz eines Vertragspartners.
Rechtlicher Beratungsbedarf besteht in allen Phasen des Bauvorhabens. Vernachlässigt wird oft die Vertragsanbahnung – gerade hierin liegt aber eine der großen Fehlerquellen, da mit der entsprechenden Vertragsgestaltung Risiken erheblich verringert werden können. Wir überprüfen daher bereits im Vorfeld die Vertragsentwürfe.
Baubegleitend stehen wir Ihnen bei Problemen mit Ausführungsfristen, Mängeln, Rechnungen und der Abnahme zur Verfügung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung mittelständischer Bauunternehmen sowie von Architekten bei Vertragsgestaltung, Abwehr von Schadenersatzansprüchen und Durchsetzung von Honoraransprüchen.
Im Grundstücksrecht geht es um Fragen des Erwerbs, der Nutzung und der dinglichen Verwertung von Grundstücken. Viele der mit einem Grundstück in Zusammenhang stehenden Verträge bedürfen der notariellen Beurkundung; wir beraten Sie zu den zu treffenden Vereinbarungen, etwa zu einzelnen Punkten des notariellen Vertrages.
Geht es um Streitigkeiten aus einer solchen Urkunde, beraten und vertreten wir Sie prozessual wie außerprozessual, z.B. wenn sich die erworbene Immobilie als mangelhaft erweist. Ebenso sind wir für Sie tätig in allen Fragen der Verwertung eines Grundstücks, etwa im Wege der Zwangsversteigerung.
Oftmals spielt der Verkehrswert von Immobilien eine Rolle. Hier kooperieren wir mit einem kompetenten Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung – Sie profitieren von externem Sachverstand.
Das Verwaltungsrecht gehört zu den vielschichtigsten Rechtsgebieten. Wenn sich Bürger und Träger der öffentlichen Verwaltung gegenüberstehen, geht es zumeist um die Überprüfung von Verwaltungsakten. Diese können aus den verschiedensten Bereichen stammen – beispielhaft seien Bauordnungsrecht, Polizeirecht, Versammlungsrecht, Gaststättenrecht, Gewerberecht, Umweltrecht und Kommunalrecht genannt.
Wir vertreten Sie sowohl im Verwaltungsverfahren gegenüber der Behörde als auch im gerichtlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Wir sind auch für Kommunen tätig und beraten diese u.a. im Bauplanungsrecht, Kommunalabgabenrecht und Recht der öffentlich-rechtlichen Verträge.
Ein weiteres Feld ist das Beamtenrecht. Hier sind wir mit Fragen der Versetzung, Beförderung, Besoldung und dienstlichen Beurteilung vertraut und beraten Sie gern.
Das Bußgeldrecht umfasst alle Verkehrsverstöße, die mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden können. Relevante Verstöße ergeben sich hauptsächlich aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog. In der Regel geht es um Trunkenheitsfahrten, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen sowie Rotlichtverstöße.
Wir überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Bußgeldbescheide und gehen – bei entsprechenden Erfolgsaussichten – gegen diese vor. Hierbei ist die Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte unverzichtbar, insbesondere um Anhaltspunkte für Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung zu finden. Finden wir solche, lassen wir das Messergebnis von unabhängigen Sachverständigen prüfen.
Steht die Verhängung eines Fahrverbotes im Raum, sollten alle Verteidigungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Hierbei unterstützen wir Sie mit unserer Kompetenz und Erfahrung.
Das Medizinrecht umfasst das Berufsrecht der Heilberufe, Vertragsarztrecht, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, Arzthaftungs- und Apothekenrecht sowie das Recht der Privaten Krankenversicherung. Häufige Fallkonstellationen betreffen die Prüfung der Abrechnung ärztlicher Leistungen.
Wir betreuen auch Praxisgründungen, für die neben medizinrechtlichen Kenntnissen auch Kenntnisse im Arbeits-, Miet-, Gesellschafts- und Steuerrecht unerlässlich sind. Im Arzthaftungsrecht steht neben der rechtlichen auch eine medizinische Beurteilung des Sachverhaltes im Vordergrund.
Beim Versicherungsrecht dreht es sich hauptsächlich um die Frage der Leistungspflichten der verschiedenen Versicherungen. In Betracht kommen beispielsweise die Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Unfall-, Hausrat-, Gebäude- und die Rechtsschutzversicherung.
Wir prüfen für Sie im Einzelfall, ob bestehende Versicherungen im Schadensfall nach den maßgeblichen Bedingungen eintrittspflichtig sind. Häufig beruft sich die Versicherungsgesellschaft darauf, von der Leistungspflicht frei geworden zu sein, weil der Versicherungsnehmer eine Pflicht verletzt habe. Wir prüfen diesen Einwand und treten zunächst in die außergerichtliche Korrespondenz; führt diese nicht zum Ziel, vertreten wir Sie im gerichtlichen Verfahren.
Das Erbrecht regelt die Fragen der Vermögensverteilung nach dem Tod einer Person. Dies kann nach den Vorschriften des BGB erfolgen (gesetzliche Erbfolge) oder sich nach dem Willen des Erblassers richten. Eine letztwillige Verfügung geht – ihre Wirksamkeit vorausgesetzt – der gesetzlichen Erbfolge vor.
Der letzte Wille kommt durch letztwillige Verfügungen von Todes wegen zum Ausdruck. Die bekannteste ist das eigenhändige Testament, das handschriftlich und höchstpersönlich verfasst werden muss. Alternativ kann eine Verfügung notariell beurkundet werden – dies bietet sich etwa bei erheblichen Vermögenswerten an. Wir unterbreiten Ihnen Formulierungsvorschläge und weisen Sie auf zu beachtende Problemstellungen hin.
Wurde eine Person nicht bedacht oder ausdrücklich ausgeschlossen, stellt sich die Frage nach dem Pflichtteilsrecht. Gern beraten und vertreten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche.
Das Miet- und Pachtrecht bildet einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Hier vertreten wir Ihre Interessen als Vermieter bzw. Verpächter und können auf einen durch langjährige gerichtliche wie außergerichtliche Tätigkeit aufgebauten Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Das Mietrecht besteht aus dem Wohnungs- und dem Gewerberaummietrecht. Sie können sich an uns wenden mit allen Fragen zu den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, der Zulässigkeit mietvertraglicher Klauseln, der Rechtmäßigkeit einer Kündigung oder zu Mieterhöhungen. Im Streitfall vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht, z.B. in Zahlungs- oder Räumungsverfahren.
Im Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir Sie bei Auseinandersetzungen mit der Wohnungseigentümergemeinschaft oder einzelnen Eigentümern. Unsere Leistungen können Sie auch als WEG-Verwalter in Anspruch nehmen.
